Sie stehen!

Dienstag, 26.08.2008, 23:15 | Technologie | Armin

Ziemlich verblüfft hat mich heute mein Auto, als ich losfuhr, der Tacho mir aber sagte, das ich mich nicht bewege. Nachdem ich mich überzeugt hatte, dass ich wirklich fahre (Ja, die Landschaft zieht tatsächlich an mir vorbei), hielt ich also an, um den Motor aus- und wieder einzuschalten (Typisch Informatiker, wenn etwas nicht läuft, erst einmal neustarten…). Während ich das Auto dann wieder in Bewegung setzte, untergrub der Tacho weiterhin meine Autorität.
Erst nach einiger Zeit wagte es der Zeiger, sich zu bewegen. Jetzt bin ich gespannt, was der Tacho morgen sagen wird.
Frage an eventuell mitlesende Juristen: Wenn der Tacho während der Fahrt aussteigt, kann ich für Geschwindigkeitsübertretungen verantwortlich gemacht werden?

Zum Sport:
Experten vermuten, Wakeboarden sei auch nur Aquaplaning.

Armin

2 Kommentare:

  1. Roman hat geschrieben:

    ja du kannst zur verantwortung gebracht werden. Art. 55 Abs. 2 VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)
    Die am Geschwindigkeitsmesser angezeigte Fahrgeschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen.

    aso lueg das es in ornig chund…. 😉

  2. Armin hat geschrieben:

    aber das isch ja de im Grund gnu nid miin fähler, sondern dä Fähler vom Härsteller…
    Ich chume ja nid druus… Nöchscht Kontrollä häissts de: «Was? Dä Zeiger sött sich bewege? Hmm… hani gar nid gwüsst, aber danke für d’Information Herr Polizist, ich lahne in es paar Wuchä la flickä, oder vilicht au nid! Hihihihi!»

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